Fahrradcodierung bei der Polizei Wardenburg
jeden 1. Mittwoch (wenn Werktag)
15.00 bis 19.00 Uhr
Text der Polizei:

F A H R R A D C O D I E R U N G
Codierung mit Registrierung von Fahrrädern bei der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land

Fahrrad- und Eigentümerdaten werden in eine polizeiliche Datenbank eingetragen (Registierung). Diese Datenerfassung wird am Fahrrad durch einen speziellen, nicht zerstörungsfrei zu entfernenden Aufkleber mit individueller Nummer dokumentiert (Codierung). Durch den Aufkleber soll u.a. eine abschreckende Wirkung auf potentielle Fahrraddiebe erzielt werden; die Datenerfassung erhöht u.a. die Wahrscheinlichkeit eines Fahndungserfolges.

Wann und wo werden Fahrräder codiert und registriert?
Jeden zweiten und vierten Donenrstag (werktags) von 14:00 bis 16:00 Uhr, auf dem Hof des Polizeidienstgebäudes in 27749 Delmenhorst, Marktstraße 6-7 (Zufahrt von der Rudolf-Königer-Straße aus).


Jeden ersten Mittwoch im Monat
(werktags) von 15:00 bis 19:00 Uhr beim Polizeikommissariat in Wildeshausen (Tel.: 04431 / 941 - 0) und bei den Polizeistationen in Ganderkesee (Tel.: 04222 / 9446 - 0) und Wardenburg (04407 / 923 - 0).


Bei allen anderen Polizeistationen im Landkreis Oldenburg kann nach vorheriger telefonischer Absprache codiert werden.
Darüber hinaus zu
besonderen Terminen an jeweils unterschiedlichen Orten in Delmenhorst und im Landkreis Oldenburg, die jeweils über die örtliche Presse bekannt gegeben werden.

Was ist zu beachten?
Die in den Erfassungsbogen "Fahrradcodierung" eingetragenen Fahrrad- und Eigentümerdaten dienen der Erfassung in der polizeilichen Datei.
Der
Erfassungsbogen kann hier (Vorderseite) und hier (Rückseite) heruntergeladen werden; außerdem liegen die Erfassungsbögen bei jeder Aktion vor Ort aus.
Auf dem Erfassungsbogen muss schriftlich das
Einverständnis zur Datenspeicherung und zur Anbringung des Aufklebers erklärt werden. Minderjährige brauchen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Auf Wunsch können die
Daten jederzeit gelöscht werden.
Benötigt werden in jedem Fall
Personalpapiere. Wenn vorhanden, sollten Kaufquittung und Fahrradpass vorgelegt werden.
Zu jedem Fahrrad wird ein
Fahrradpass, in dem die Aufklebernummer (Codiernummer) und - wenn vorhanden - Fahrradrahmennummer und/oder EIN-Code eingetragen ist, ausgegeben. Der Fahrradpass sollte vollständig ausgefüllt und zu Hause an sicherer Stelle hinterlegt werden.

Kosten entstehen keine!

Was ist zu tun bei Verkauf oder Diebstahl des Fahrrades?
Durch den
Käufer kann das Fahrrad unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Kaufvertrag) "umgemeldet" werden.
Bei einem
Diebstahl sollte möglichst in jedem Fall Anzeige erstattet werden, auch wenn das Rad nicht versichert ist. Denn durch die Registrierung des Fahrrdes besteht eine gute Chance auf einen Fahdungserfolg.

Zum Schluss noch die wichtigsten Vorbeugungstipps:

  • Schließen Sie Ihr Fahrrad immer ab
  • Verbinden Sie es möglichst mit einem fest verankerten Gegenstand
  • Benutzen Sie ein widerstandsfähiges - möglichst geprüftes - Schloss

  • Wir wollen, dass Sie sicher leben!
    Ihre Polizei