Fahrradcodierung bei der Polizei Wardenburg
jeden 1. Mittwoch (wenn Werktag)
15.00 bis 19.00 Uhr
Text der Polizei:
F
A H R R A D C O D I E R U N G
Codierung
mit Registrierung von Fahrrädern bei der Polizeiinspektion
Delmenhorst/Oldenburg-Land
Fahrrad-
und Eigentümerdaten werden in eine polizeiliche Datenbank
eingetragen (Registierung). Diese Datenerfassung wird am Fahrrad
durch einen speziellen, nicht zerstörungsfrei zu entfernenden
Aufkleber mit individueller Nummer dokumentiert (Codierung). Durch
den Aufkleber soll u.a. eine abschreckende Wirkung auf potentielle
Fahrraddiebe erzielt werden; die Datenerfassung erhöht u.a.
die
Wahrscheinlichkeit eines Fahndungserfolges.
Wann
und wo werden Fahrräder codiert und registriert?
Jeden zweiten und vierten Donenrstag (werktags) von 14:00 bis 16:00 Uhr,
auf dem Hof des Polizeidienstgebäudes
in 27749 Delmenhorst,
Marktstraße 6-7 (Zufahrt von der
Rudolf-Königer-Straße
aus).
Jeden
ersten Mittwoch im Monat
(werktags) von
15:00 bis 19:00 Uhr
beim Polizeikommissariat in Wildeshausen
(Tel.: 04431 / 941 - 0) und bei den Polizeistationen in Ganderkesee
(Tel.: 04222 / 9446 - 0) und Wardenburg
(04407 / 923 - 0).
Bei allen anderen Polizeistationen im Landkreis
Oldenburg kann nach vorheriger telefonischer Absprache codiert
werden.
Darüber hinaus zu besonderen
Terminen
an jeweils unterschiedlichen Orten in Delmenhorst und im Landkreis
Oldenburg, die jeweils über die örtliche
Presse
bekannt gegeben werden.
Was
ist zu beachten?
Die
in den Erfassungsbogen "Fahrradcodierung" eingetragenen
Fahrrad- und Eigentümerdaten dienen der Erfassung in der
polizeilichen Datei.
Der Erfassungsbogen
kann hier
(Vorderseite) und hier
(Rückseite) heruntergeladen werden; außerdem liegen
die
Erfassungsbögen bei jeder Aktion vor Ort aus.
Auf dem
Erfassungsbogen muss schriftlich das Einverständnis
zur Datenspeicherung und zur Anbringung des Aufklebers erklärt
werden. Minderjährige
brauchen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Auf Wunsch
können die Daten
jederzeit gelöscht
werden.
Benötigt werden in jedem Fall Personalpapiere.
Wenn vorhanden, sollten Kaufquittung
und Fahrradpass vorgelegt werden.
Zu jedem Fahrrad wird ein
Fahrradpass,
in dem die Aufklebernummer (Codiernummer) und - wenn vorhanden -
Fahrradrahmennummer und/oder EIN-Code eingetragen ist, ausgegeben.
Der Fahrradpass sollte vollständig ausgefüllt und zu
Hause
an sicherer Stelle hinterlegt werden.
Kosten
entstehen keine!
Was
ist zu tun bei Verkauf oder Diebstahl des Fahrrades?
Durch
den Käufer
kann das Fahrrad unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises
(Kaufvertrag) "umgemeldet"
werden.
Bei einem Diebstahl
sollte möglichst in jedem Fall Anzeige
erstattet werden, auch wenn das Rad nicht versichert ist. Denn durch
die Registrierung
des Fahrrdes besteht eine gute Chance auf einen Fahdungserfolg.
Zum
Schluss noch die wichtigsten Vorbeugungstipps:
Wir
wollen, dass Sie
sicher leben!
Ihre Polizei